Auf Reparaturen wird entsprechend den regionalen gesetzlichen Vorgaben 2 Jahre Gewährleistung gegeben, auf die verkauften Neuteile 2 Jahre Garantie.
Die Gewährleistung bzw. Garantie erlischt vorzeitig bei Verbringung/Öffnung/Reparaturversuch durch Fremdfirma/dritte Person(en) bzw. Kunde, insbesondere in Verbindung mit unsinniger Argumentation und fataler Ausdrucksweise.
Darüber hinaus besteht keine Anspruch auf Garantie & Gewährleistung bei Missachtung der Betriebsanleitung, nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch & Handhabung, gewöhnlichem Verschleiß und Gewaltanwendung.
Im Gewährleistungs-/Garantiefall legt der Kunde bei Zusendung die Versandkosten aus, die im Falle, das der Anspruch berechtigt ist, erstattet werden.
Nach besonderer Vereinbarung kann bei Gelegenheit der Kunde vor Ort besucht werden, wenn dies im Rahmen der Kundendiensttätigkeit keinen großen Umweg verursacht.
Der Kunde hat seine Ansprüche glaubhaft zu machen und sollte zur raschen Bearbeitung stets die zugehörige Kunden- /Rechnungsnummer bereithalten.